Nacht- und Sonntags- und Feiertagseinsätze
SONNTAG NACHTSCHICHT FEIERTAGE
Wir bieten alle unsere Dienstleistungen auch ausserhalb der Bürozeiten an.
Voraussetzung sind bezüglich Lärm und erlaubten Arbeiten die eingeholten Bewilligungen von Gemeinden und den zuständigen Polizeidienststellen durch die Kundschaft.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie dazu gerne.